Kosten

Ich arbeite in privater Praxis und besitze keine Kassenzulassung. Folgende Punkte sind daher zu beachten:

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für bestimmte Formen der Psychotherapie: Psychoanalyse, Tiefenpsychologische Therapien und Verhaltenstherapie, insofern diese von psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt werden. Die Systemische Therapie ist zwar als wissenschaftliches Verfahren anerkannt, wird jedoch von den gesetzlichen Kassen (noch) nicht bezahlt. In sehr seltenen Fällen gibt es dennoch Möglichkeiten der Kostenerstattung.

Bitte sprechen Sie mich einfach darauf an, damit ich Ihnen die notwendigen Schritte erläutern kann.

 

Selbstzahler

Viele Kunden entschließen sich dazu, die Beratung selbst zu zahlen. Da in der Regel wesentlich weniger Sitzungen zu erwarten sind, als dies bei einer Verhaltenstherapie oder natürlich einer Psychoanalyse der Fall ist, bietet sich dies für viele Kunden an. Es gibt für diesen Entschluss auch sehr pragmatische Gründe, wie z.B. das Vermeiden von Diagnosen gegenüber den Krankenkassen, die unter Umstände für den Abschluss anderer Versicherungen (z.B. Lebensversicherung etc.) hinderlich sein könnten. Zur Erstattung der Kosten durch eine Kasse ist immer eine Diagnose zwingend. Zudem werden Paarberatungen genauso wenig durch Kassen getragen wie eine Familientherapie.

Private Versicherung

Meine Honorare werden von vielen privaten Krankenversicherungen in unterschiedlicher Höhe getragen. Wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktikerleistungen übernimmt oder Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben, ist zu erwarten, dass Ihnen mein Honorar zumindest anteilig rückerstattet wird. Aber auch in den Fällen, in denen keine Zusatzversicherung vorliegt, stehen die Chancen dafür gut.

Unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung geht meine Rechnung an Sie und ist von Ihnen direkt an mich zu zahlen. Das Risiko bzgl. der Rückerstattung durch die Kasse tragen Sie.

 

Zusatzversicherung für Heilverfahren

Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, können Teile meiner Rechnung von Ihrer Versicherung erstattet werden, sofern die Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen abdeckt.

Die Höhe des Honorars

Bitte finden Sie unten meine ab 2025 geltenden Honorare nach Leistung

Einzeltherapie / Beratung

Selbstzahler:

50 Min - 110,00 EUR

Private Krankenversicherung: Höhe des Honorars orientiert an GOP/ Abrechnung nach GebüH mit erhöhtem Satz möglich

Paartherapie / Beratung

60 Min - 120,00 EUR
90 Min - 180,00 EUR

Kostenübernahme: Selbstzahler

Bei einer Paartherapie empfehle ich prinzipiell eine längere Sitzung von insgesamt 90 Minuten um jedem genug Redezeit einzuräumen.

Coaching

Honorar nach Vereinbarung

Bei einem Coaching sollte immer eine Doppelsitzung gewählt werden, nur zur Anliegenklärung kann eine erste Einzelsitzung sinnvoll sein. Das Honorar richtet sich nach dem Umfang Ihres Auftrages.

Supervision

Honorar nach Vereinbarung

Bei einer Supervision sollte mit Ausnahme von Fallsupervision immer eine Doppelsitzung gewählt werden. Das Honorar richtet sich nach dem Umfang Ihres Auftrages.

Telefontermine/Videoberatung

25 Min - 55,00 EUR

Telefon- und Videoberatung setzt einen Erstkontakt in der Praxis voraus.

Heilkundliche Behandlungen fragen Sie bitte gesondert bei mir.

Ich berate Sie hier gern hinsichtlich Ihres gesundheitlichen Anliegens.